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340.911 CH-AI

Kanton Appenzell Innerrhoden 340.911

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Der Kanton Appenzell I. Rh. tritt dem Konkordat über die Kosten des Strafvollzugs vom 23. Juni 1944 bei.

1. Der Vollzug des Konkordates wird unter Aufsicht der Standeskommission dem Justiz-, Polizei- und Militärdepartement übertragen.

1. Bei geringfügigen Änderungen des Konkordates hat die Standeskommission den Beitrittsbeschluss nicht durch den Grossen Rat erneut überprüfen zu lassen.

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