340.910
CH-AI
Art. 7 Konkordat über die Kosten des Strafvollzugs
Allgemeine Grundsätze - Kostenverteilung bei Massnahmen
Art. 7 Konkordat über die Kosten des Strafvollzugs
1. Die Kosten der gegen Ausländer ausgesprochenen Massnahmen trägt, unter Vorbehalt abweichender staatsvertraglicher Vereinbarungen, der Urteilskanton.