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Art. 23 Konkordat über die Kosten des Strafvollzugs

Verfahren und Handhabung des Konkordates - Handhabung des Konkordates
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Art. 23 Konkordat über die Kosten des Strafvollzugs

1. Ein rechtskräftig erledigter Fall kann von neuem anhängig gemacht werden, wenn auf Grund von neu entdeckten Tatsachen oder von Beweismitteln, die vorher nicht geltend gemacht werden konnten, seine Erledigung als offensichtlich unrichtig erscheint.

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