340.002
CH-AI
Art. 9 Standeskommissionsbeschluss über den tageweisen Strafvollzug und die Halbgefangenschaft - Besuche
Allgemeine Bestimmungen
Art. 9 Standeskommissionsbeschluss über den tageweisen Strafvollzug und die Halbgefangenschaft · Besuche
1. Besuche werden grundsätzlich nicht gewährt, sofern die Gefangenen die Gelegenheit haben, persönliche Kontakte in der Zeit zu pflegen, die sie ausserhalb der Anstalt verbringen.