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Art. 9 Standeskommissionsbeschluss über den tageweisen Strafvollzug und die Halbgefangenschaft - Besuche

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 9 Standeskommissionsbeschluss über den tageweisen Strafvollzug und die Halbgefangenschaft · Besuche

1. Besuche werden grundsätzlich nicht gewährt, sofern die Gefangenen die Gelegenheit haben, persönliche Kontakte in der Zeit zu pflegen, die sie ausserhalb der Anstalt verbringen.

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