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340.002 CH-AI

Art. 5 Standeskommissionsbeschluss über den tageweisen Strafvollzug und die Halbgefangenschaft - Transportkosten und Versicherung

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 Standeskommissionsbeschluss über den tageweisen Strafvollzug und die Halbgefangenschaft · Transportkosten und Versicherung

1. Sämtliche Transportkosten gehen zu Lasten des Gefangenen.

2. Die Versicherung gegen Krankheit, Betriebs- und Nichtbetriebsunfall ist Sache des Gefangenen oder seines Arbeitgebers. Der Gefangene ist nur innerhalb des Gefängnisses gegen Unfall versichert.

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