340.002
CH-AI
Art. 5 Standeskommissionsbeschluss über den tageweisen Strafvollzug und die Halbgefangenschaft - Transportkosten und Versicherung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 5 Standeskommissionsbeschluss über den tageweisen Strafvollzug und die Halbgefangenschaft · Transportkosten und Versicherung
1. Sämtliche Transportkosten gehen zu Lasten des Gefangenen.
2. Die Versicherung gegen Krankheit, Betriebs- und Nichtbetriebsunfall ist Sache des Gefangenen oder seines Arbeitgebers. Der Gefangene ist nur innerhalb des Gefängnisses gegen Unfall versichert.