Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
340.002 CH-AI

Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über den tageweisen Strafvollzug und die Halbgefangenschaft - Grundsatz

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Standeskommissionsbeschluss über den tageweisen Strafvollzug und die Halbgefangenschaft · Grundsatz

1. Für den tageweisen Strafvollzug bzw. den Vollzug in der Form der Halbgefangenschaft bedarf es einer Bewilligung des Justiz- Polizei- und Militärdepartementes.

Grundsatz Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über den tageweisen Strafvollzug und die Halbgefangenschaft →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →