Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
314.000 EGJSTPO CH-AI

Art. 2 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO) - Anwendung von EG StPO und GOG

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 EG JStPO · Anwendung von EG StPO und GOG

1. Enthält dieses Gesetz keine besondere Regelung, sind die Bestimmungen des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung vom 26. April 2009 (EG StPO) anwendbar.

2. Für die Organisation und das allgemeine Verfahrensrecht der Gerichte gilt subsidiär das kantonale Gerichtsorganisationsgesetz.

← Art. 1 EG JStPO Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO) - Geltungsbereich der JStPO Art. 3 EG JStPO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →