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312.410 VOH CH-AI

Art. 7 Verordnung zum Bundesgesetz über die Opferhilfe (VOH) - Inkrafttreten

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Art. 7 VOH · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007, Art. 5 bereits mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007, in Kraft.

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