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221.310 VLPLVF CH-AI

Art. 7 Verordnung zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (VLP) - Inkrafttreten

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Art. 7 VLP · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt nach Annahme durch den Grossen Rat unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat in Kraft.

2. ...

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