221.310
VLPLVF
CH-AI
Art. 5 Verordnung zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (VLP) - Rechtsmittel
Art. 5 VLP · Rechtsmittel
1. Gegen Verfügungen der Bodenrechtskommission und der Grundstückschatzungskommission im Sinne dieser Verordnung kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet bei der Standeskommission Rekurs erhoben werden.
2. Entscheide der Standeskommission unterliegen der Beschwerde an die Rekurskommission EVD (Art. 51 LPG).