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221.310 VLPLVF CH-AI

Art. 5 Verordnung zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (VLP) - Rechtsmittel

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Art. 5 VLP · Rechtsmittel

1. Gegen Verfügungen der Bodenrechtskommission und der Grundstückschatzungskommission im Sinne dieser Verordnung kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet bei der Standeskommission Rekurs erhoben werden.

2. Entscheide der Standeskommission unterliegen der Beschwerde an die Rekurskommission EVD (Art. 51 LPG).

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