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Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über die Stiftungsaufsicht (StKB Stiftungsaufsicht) - Reglemente

Pflichten der Stiftung
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Art. 4 StKB Stiftungsaufsicht · Reglemente

1. Die Stiftung reicht unaufgefordert neue oder geänderte Reglemente ein.

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