Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.620 VGB CH-AI

Art. 34 Verordnung über das Grundbuch (VGB) - Aufnahme von Grundstücken

Führung des Grundbuches mit elektronischer Datenverarbeitung - Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (50 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 34 VGB · Aufnahme von Grundstücken

1. ...

← Art. 33 VGB Verordnung über das Grundbuch (VGB) - Zweck Art. 35 VGB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →