211.601
CH-AI
Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über die Gebühren für Geodaten und Geodienste - Bearbeitungsgebühr
Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über die Gebühren für Geodaten und Geodienste · Bearbeitungsgebühr
1. Für Datenabgaben wird eine Bearbeitungsgebühr nach dem effektiven Aufwand erhoben. Der Stundenansatz beträgt Fr. 80.- bis Fr. 140.-.