211.601
CH-AI
Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über die Gebühren für Geodaten und Geodienste - Gebühren für Sachdatenpläne
Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über die Gebühren für Geodaten und Geodienste · Gebühren für Sachdatenpläne
1. Für Datenabgaben in graphischer, nichtdigitaler Form werden folgende Gebühren erhoben
a) Kopie des Grundbuchplanes: Fr. 3.00 pro dm²
b) Graphischer Plan mit beliebigem Inhalt und Massstab: Fr. 10.00 pro dm²
2. Für die Abgabe von digitalen GIS-Daten (Sachdaten) bis zu 1 km² wird eine Gebühr von Fr. 50.- erhoben, welche sich für jede weitere ha jeweils um Fr. 0.05 erhöht.