211.601
CH-AI
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Gebühren für Geodaten und Geodienste - Betriebskostenanteil
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Gebühren für Geodaten und Geodienste · Betriebskostenanteil
1. Die Betriebskostenentschädigung für Datenabgaben der amtlichen Vermessung beträgt
a) Für das Baugebiet: Fr. 5.00 pro ha
b) Für das Landwirtschaftsgebiet: Fr. 0.50 pro ha
c) Für das Berggebiet: Fr. 0.10 pro ha