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211.601 CH-AI

Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Gebühren für Geodaten und Geodienste - Betriebskostenanteil

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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Gebühren für Geodaten und Geodienste · Betriebskostenanteil

1. Die Betriebskostenentschädigung für Datenabgaben der amtlichen Vermessung beträgt

a) Für das Baugebiet: Fr. 5.00 pro ha

b) Für das Landwirtschaftsgebiet: Fr. 0.50 pro ha

c) Für das Berggebiet: Fr. 0.10 pro ha

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