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211.430 VVPCVM CH-AI

Art. 3 Verordnung über die Viehverpfändung (VVP)

Organisation
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Art. 3 VVP

1. Die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs führt die Aufsicht über die Geschäftsführung des Verschreibungsamts.

2. ...

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