211.430
VVPCVM
CH-AI
Art. 3 Verordnung über die Viehverpfändung (VVP)
Organisation
Art. 3 VVP
1. Die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs führt die Aufsicht über die Geschäftsführung des Verschreibungsamts.
2. ...