211.430
VVPCVM
CH-AI
Art. 2 Verordnung über die Viehverpfändung (VVP)
Organisation
Art. 2 VVP
1. Im Kanton wird ein Verschreibungsamt geführt.
a) * ...
b) * ...
2. Mit den Funktionen des Verschreibungsamts wird die für das Betreibungswesen zuständige Stelle betraut.