Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.430 VVPCVM CH-AI

Art. 1 Verordnung über die Viehverpfändung (VVP)

Allgemeine Bestimmung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (4 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 VVP

1. Das Volkswirtschaftsdepartement führt ein Register über die ermächtigten Geldinstitute und Genossenschaften.

2. ...

Verordnung über die Viehverpfändung (VVP) Art. 2 VVP →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →