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211.000 EGZGB CH-AI

Art. 2 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) - Kantonspolizei

Allgemeine Bestimmungen - Zuständigkeiten
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Art. 2 EG ZGB · Kantonspolizei

1. Die Kantonspolizei ist zuständige Amtsstelle für

a) ZGB Art. 720a Abs. 2: Fundanzeigen bei verlorenen Tieren.

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