180.302
CH-AI
Art. 3 Vertrag über die staatskirchenrechtliche Stellung von in Oberegg wohnhaften Angehörigen der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten
Art. 3 Vertrag über die staatskirchenrechtliche Stellung von in Oberegg wohnhaften Angehörigen der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten
1. Der Vertrag tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.