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180.302 CH-AI

Art. 3 Vertrag über die staatskirchenrechtliche Stellung von in Oberegg wohnhaften Angehörigen der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten

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Art. 3 Vertrag über die staatskirchenrechtliche Stellung von in Oberegg wohnhaften Angehörigen der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten

1. Der Vertrag tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

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