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180.201 CH-AI

Art. 1 Konkordat zwischen dem Kanton Appenzell I.Rh. und dem Katholischen Konfessionsteil des Kantons St.Gallen über die staatskirchenrechtliche Stellung von in Oberegg wohnhaften Angehörigen katholischer Pfarreien im Kanton St.Gallen

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Art. 1 Konkordat zwischen dem Kanton Appenzell I.Rh. und dem Katholischen Konfessionsteil des Kantons St.Gallen über die staatskirchenrechtliche Stellung von in Oberegg wohnhaften Angehörigen katholischer Pfarreien im Kanton St.Gallen

1. Die Katholischen Kirchgemeinden Berneck und Marbach werden ermächtigt, die staatskirchenrechtliche Stellung von im Bezirk Oberegg, Appenzell I.Rh., wohnhaften Angehörigen ihrer Pfarreien durch Vertrag mit der Kirchgemeinde Oberegg zu regeln.

2. Als Pfarreiangehörige der Kirchgemeinde Berneck im Sinne des vorstehenden Absatzes gelten die katholischen Einwohner der Weiler Büriswilen, Möser, Spielberg, Sonderegg, Oberhof, Bechtenreute und der östlich davon gelegenen Gebiete des Bezirkes Oberegg.

3. Als Pfarreiangehörige der Kirchgemeinde Marbach im Sinne von Abs. 1 gelten die katholischen Einwohner der Weiler Boden und Kapf.

Kanton Appenzell Innerrhoden 180.201 Art. 2 Konkordat zwischen dem Kanton Appenzell I.Rh. und dem Katholischen Konfessionsteil des Kantons St.Gallen über die staatskirchenrechtliche Stellung von in Oberegg wohnhaften Angehörigen katholischer Pfarreien im Kanton St.Gallen →

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