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Art. 7 Reglement über die Prüfungen für die Zulassung zum Anwaltsberuf - Prüfungstermine

Anwaltsexamen
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Art. 7 Reglement über die Prüfungen für die Zulassung zum Anwaltsberuf · Prüfungstermine

1. Das Anwaltsexamen wird in der Regel zweimal pro Jahr durchgeführt. Die ordentlichen Termine sind

a) im Frühling mit einer Anmeldefrist bis zum 1. Februar;

b) im Herbst mit einer Anmeldefrist bis zum 1. August.

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