177.301
CH-AI
Art. 7 Reglement über die Prüfungen für die Zulassung zum Anwaltsberuf - Prüfungstermine
Anwaltsexamen
Art. 7 Reglement über die Prüfungen für die Zulassung zum Anwaltsberuf · Prüfungstermine
1. Das Anwaltsexamen wird in der Regel zweimal pro Jahr durchgeführt. Die ordentlichen Termine sind
a) im Frühling mit einer Anmeldefrist bis zum 1. Februar;
b) im Herbst mit einer Anmeldefrist bis zum 1. August.