Art. 5 Reglement über die Prüfungen für die Zulassung zum Anwaltsberuf - Praktikum
Art. 5 Reglement über die Prüfungen für die Zulassung zum Anwaltsberuf · Praktikum
1. Zum Anwaltsexamen werden nur Kandidaten zugelassen, welche ein juristisches Praktikum von mindestens einem Jahr, grundsätzlich im Kanton Appenzell I.Rh., abgelegt haben. Eine entsprechende Tätigkeit in einem anderen Kanton kann ganz oder teilweise angerechnet werden. In jedem Fall sind mindestens sechs Monate in einer der nachfolgenden Stellen zu absolvieren
a) auf der Gerichtskanzlei Appenzell I.Rh.;
b) * im Rechtsdienst der Verwaltung des Kantons Appenzell I.Rh. (Ratskanzlei, Staatsanwaltschaft);
c) bei einem im Anwaltsregister des Kantons Appenzell I.Rh. eingetragenen Anwalt.
2. Eine praktische Tätigkeit nach dem juristischen Bachelorabschluss, aber vor dem juristischen Masterabschluss wird im Hinblick auf die in Abs. 1 verlangte Praktikumsdauer im Umfang von 50% angerechnet.