175.610
FUSVLMF
CH-AI
Art. 7 Fusionsverordnung (FusV) - Bezirks- oder Gemeindereglement
Art. 7 FusV · Bezirks- oder Gemeindereglement
1. Für die Detailregelung über die Organisation, die Zuständigkeiten und das Funktionieren der neuen Körperschaft ist ein neues Bezirks- oder Gemeindereglement zu erlassen; im Falle von Aufnahmen sind auch Reglementsrevisionen möglich.
2. Über das neue Reglement oder eine Reglementsrevision ist losgelöst vom Beschluss über die Fusion zu befinden.
3. Bei Aufnahmen kann über das neue Reglement oder die Reglementsrevision unter Vorbehalt des Zustandekommens des Aufnahmebeschlusses am gleichen Abstimmungstermin befunden werden.