175.600
CH-AI
Art. 11 Gesetz über die Fusion von Bezirken und Schulgemeinden (Fusionsgesetz; FusG) - Kantonsbeiträge
Verfahren
Art. 11 Fusionsgesetz; FusG · Kantonsbeiträge
1. Die Standeskommission kann zur vorübergehenden Abschwächung grosser Steuerfusssprünge maximal für drei Jahre gestaffelt sinkende Ausgleichsbeiträge gewähren.
2. Die Förderung setzt voraus, dass die Körperschaft mit dem Zusammenschluss leistungsfähiger wird und wirtschaftlicher als bisher arbeiten kann.