Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
175.600 CH-AI

Art. 1 Gesetz über die Fusion von Bezirken und Schulgemeinden (Fusionsgesetz; FusG) - Geltungsbereich

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Fusionsgesetz; FusG · Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz regelt die Zusammenschlüsse von Bezirken und Schulgemeinden untereinander, die Aufnahme von Schulgemeinden durch Bezirke und die Voraussetzungen dafür.

Gesetz über die Fusion von Bezirken und Schulgemeinden (Fusionsgesetz; FusG) - Geltungsbereich Art. 2 Fusionsgesetz; FusG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →