173.710
CH-AI
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit - Vollzug
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit · Vollzug
1. Der Vollzug des Konkordats obliegt der Standeskommission.