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173.710 CH-AI

Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit - Vollzug

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Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit · Vollzug

1. Der Vollzug des Konkordats obliegt der Standeskommission.

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