173.700
CH-AI
Art. 7 Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit - Zulassung von Juristen
Schiedsabrede
Art. 7 Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit · Zulassung von Juristen
1. Jede Bestimmung einer Schiedsklausel, welche die Beiziehung von Juristen im Schiedsverfahren als Schiedsrichter, Sekretär oder Parteivertreter untersagt, ist nichtig.