173.700
CH-AI
Art. 39 Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit - Rückweisung an das Schiedsgericht
Nichtigkeitsbeschwerde und Revision - Nichtigkeitsbeschwerde
Art. 39 Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit · Rückweisung an das Schiedsgericht
1. Die mit der Nichtigkeitsbeschwerde befasste richterliche Behörde kann, nach Anhörung der Parteien und wenn sie es als sachdienlich erachtet, den Schiedsspruch an das Schiedsgericht zurückweisen und ihm eine Frist zur Berichtigung oder Ergänzung desselben setzen.