172.910
REGV
CH-AI
Art. 3 Verordnung zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (RegV) - Art der Registerführung
Art. 3 RegV · Art der Registerführung
1. Die Einwohnerregister und die Stimmregister sind elektronisch zu führen.