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172.910 REGV CH-AI

Art. 3 Verordnung zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (RegV) - Art der Registerführung

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Art. 3 RegV · Art der Registerführung

1. Die Einwohnerregister und die Stimmregister sind elektronisch zu führen.

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