172.412
CH-AI
Art. 6 Standeskommissionsbeschluss über die Wahlen der Arbeitgebervertreter in die Verwaltungskommission der Kantonalen Versicherungskasse - Inkrafttreten
Art. 6 Standeskommissionsbeschluss über die Wahlen der Arbeitgebervertreter in die Verwaltungskommission der Kantonalen Versicherungskasse · Inkrafttreten
1. Dieser Beschluss tritt am 1. September 2024 in Kraft.