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Art. 6 Standeskommissionsbeschluss über die Wahlen der Arbeitgebervertreter in die Verwaltungskommission der Kantonalen Versicherungskasse - Inkrafttreten

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Art. 6 Standeskommissionsbeschluss über die Wahlen der Arbeitgebervertreter in die Verwaltungskommission der Kantonalen Versicherungskasse · Inkrafttreten

1. Dieser Beschluss tritt am 1. September 2024 in Kraft.

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