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Art. 2 Reglement über die Aus- und Weiterbildung - Feststellung des Bedarfs

Festlegung des Bedarfs
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Art. 2 Reglement über die Aus- und Weiterbildung · Feststellung des Bedarfs

1. Vorgesetzte und Mitarbeitende besprechen als Bestandteil des Führungsprozesses gemeinsam den Aus- und Weiterbildungsbedarf mindestens einmal jährlich und bestimmen im Rahmen der Mitarbeitendengespräche allfällige Massnahmen.

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