172.317
CH-AI
Art. 2 Reglement über die Aus- und Weiterbildung - Feststellung des Bedarfs
Festlegung des Bedarfs
Art. 2 Reglement über die Aus- und Weiterbildung · Feststellung des Bedarfs
1. Vorgesetzte und Mitarbeitende besprechen als Bestandteil des Führungsprozesses gemeinsam den Aus- und Weiterbildungsbedarf mindestens einmal jährlich und bestimmen im Rahmen der Mitarbeitendengespräche allfällige Massnahmen.