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172.313 CH-AI

Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Kündigungsfrist für Lehrkräfte am Gymnasium

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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Kündigungsfrist für Lehrkräfte am Gymnasium

1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.

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