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172.310 PEV CH-AI

Art. 13 Personalverordnung (PeV) - Auswirkungen unverschuldeter Abwesenheit auf die Ferien

Die Rechte der Mitarbeitenden
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Art. 13 PeV · Auswirkungen unverschuldeter Abwesenheit auf die Ferien

1. Der Ferienanspruch wird bei Dienstleistungen, Krankheiten und anderen unverschuldeten Abwesenheiten vom Arbeitsplatz von jährlich bis zu zwei Monaten Dauer nicht gekürzt. Übersteigt die Abwesenheit diese Dauer, wird der Ferienanspruch bei jedem Monat zusätzlicher Absenz um einen Zwölftel gekürzt.

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