172.310
PEV
CH-AI
Art. 10 Personalverordnung (PeV) - Anstellungsform
Die Anstellung
Art. 10 PeV · Anstellungsform
1. Die Anstellung erfolgt mit einem schriftlichen Vertrag.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
Verwaltungs und Ger · ai (Art. 10 PeV)
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e Rechtssicherheit wird das Erfordernis der Schriftlichkeit auch für den verwaltungs- rechtlichen Vertrag bejaht. Auch gemäss Art. 10 PeV hat die öffentlich-rechtliche Anstel- lung mit einem schriftlichen Vertrag zu erfolgen. Dagegen bedarf der privatrechtliche A