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172.310 PEV CH-AI

Art. 10 Personalverordnung (PeV) - Anstellungsform

Die Anstellung
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Art. 10 PeV · Anstellungsform

1. Die Anstellung erfolgt mit einem schriftlichen Vertrag.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

Verwaltungs und Ger · ai (Art. 10 PeV)
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e Rechtssicherheit wird das Erfordernis der Schriftlichkeit auch für den verwaltungs- rechtlichen Vertrag bejaht. Auch gemäss Art. 10 PeV hat die öffentlich-rechtliche Anstel- lung mit einem schriftlichen Vertrag zu erfolgen. Dagegen bedarf der privatrechtliche A