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Art. 13 Geschäftsreglement der Standeskommission (GR StK) - Durchführung der Sitzungen

Sitzungen
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Art. 13 GR StK · Durchführung der Sitzungen

1. Die Sitzungen finden in der Regel im Standeskommissionszimmer statt.

2. In besonderen Situationen können die Sitzungen telefonisch oder virtuell durchgeführt werden.

3. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

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