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Art. 12 Geschäftsreglement der Standeskommission (GR StK) - Sitzungen

Sitzungen
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Art. 12 GR StK · Sitzungen

1. Die Standeskommission trifft sich in der Regel alle zwei Wochen zu einer Sitzung.

2. Im Sommer, Herbst und über Weihnachten wird eine Sitzungspause eingelegt.

3. Für die Bearbeitung strategischer Themen werden regelmässig separate Sitzungen abgehalten.

4. Bei Bedarf werden ausserordentliche Sitzungen einberufen.

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