172.112
CH-AI
Art. 7 Standeskommissionsbeschluss über die Zuständigkeiten bei den Immobilien und Konzessionen des Kantons (StKB Immobilien)
Art. 7 StKB Immobilien
1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission am 1. Januar 2001 in Kraft.