172.112
CH-AI
Art. 6 Standeskommissionsbeschluss über die Zuständigkeiten bei den Immobilien und Konzessionen des Kantons (StKB Immobilien)
Art. 6 StKB Immobilien
1. Den Reinigungsdienst der Objekte, mit Ausnahme des Gymnasiums, des Gesundheitszentrums, des Asylzentrums Mettlen sowie der Schutzräume, regelt unter Vorbehalt bestehender Verträge das Bau- und Umweltdepartement.