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172.112 CH-AI

Art. 6 Standeskommissionsbeschluss über die Zuständigkeiten bei den Immobilien und Konzessionen des Kantons (StKB Immobilien)

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Art. 6 StKB Immobilien

1. Den Reinigungsdienst der Objekte, mit Ausnahme des Gymnasiums, des Gesundheitszentrums, des Asylzentrums Mettlen sowie der Schutzräume, regelt unter Vorbehalt bestehender Verträge das Bau- und Umweltdepartement.

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