172.112
CH-AI
Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über die Zuständigkeiten bei den Immobilien und Konzessionen des Kantons (StKB Immobilien)
Art. 4 StKB Immobilien
1. Die Aufwendungen des ordentlichen Unterhaltes liegen, im Rahmen des Budgets, im Kompetenzbereich des Departementes.