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172.112 CH-AI

Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über die Zuständigkeiten bei den Immobilien und Konzessionen des Kantons (StKB Immobilien)

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Art. 4 StKB Immobilien

1. Die Aufwendungen des ordentlichen Unterhaltes liegen, im Rahmen des Budgets, im Kompetenzbereich des Departementes.

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