171.210
GRGR
CH-AI
Art. 8 Geschäftsreglement des Grossen Rates (GrGR) - Konstituierung des Büros
Konstituierung
Art. 8 GrGR · Konstituierung des Büros
1. Unter den Büromitgliedern besteht folgende Rangordnung: Präsident, Vizepräsident, 1. Stimmenzähler, 2. Stimmenzähler, 3. Stimmenzähler.
2. Die Mitglieder des Büros werden auf ein Jahr gewählt. Die Wiederwahl ist möglich, wenn man in der Rangordnung aufsteigt.