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171.210 GRGR CH-AI

Art. 8 Geschäftsreglement des Grossen Rates (GrGR) - Konstituierung des Büros

Konstituierung
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Art. 8 GrGR · Konstituierung des Büros

1. Unter den Büromitgliedern besteht folgende Rangordnung: Präsident, Vizepräsident, 1. Stimmenzähler, 2. Stimmenzähler, 3. Stimmenzähler.

2. Die Mitglieder des Büros werden auf ein Jahr gewählt. Die Wiederwahl ist möglich, wenn man in der Rangordnung aufsteigt.

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