171.210
GRGR
CH-AI
Art. 6 Geschäftsreglement des Grossen Rates (GrGR) - Erste Sitzung der Amtsperiode
Konstituierung
Art. 6 GrGR · Erste Sitzung der Amtsperiode
1. Die Standeskommission beruft zur ersten Sitzung einer neuen Amtsperiode ein.
2. Bis zur Wahl des Präsidenten wird die Sitzung vom ältesten anwesenden Mitglied des Grossen Rates geleitet. Der Präsident nimmt anschliessend die Wahl der weiteren Mitglieder des Büros vor.