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170.011 CH-AI

Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Entschädigung von Behördenmitgliedern

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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Entschädigung von Behördenmitgliedern

1. Sofern für die Taggelder Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden müssen, gehen diese zu Lasten des Kantons.

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