170.011
CH-AI
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Entschädigung von Behördenmitgliedern
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Entschädigung von Behördenmitgliedern
1. Sofern für die Taggelder Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden müssen, gehen diese zu Lasten des Kantons.