170.010
BEHVOEX
CH-AI
Art. 10 Behördenverordnung (BehV) - Inkrafttreten
Art. 10 BehV · Inkrafttreten
1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.