160.411
CH-AI
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Sicherung des ungestörten Ablaufs der Landsgemeinde
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Sicherung des ungestörten Ablaufs der Landsgemeinde
1. Für den Landsgemeindesonntag gilt für den gesamten innern Landesteil ein Demonstrationsverbot. Das Verteilen von Flugblättern, die Verwendung von Transparenten sowie der Gebrauch von Megaphonen und Tonwiedergabegeräten jeglicher Art im Umfeld der Landsgemeinde ist verboten.