Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
144.011 CH-AI

Kanton Appenzell Innerrhoden 144.011

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Kanton Appenzell I.Rh. erteilt der Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands die Genehmigung.

1. Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.

2. Geringfügige Änderungen der Vereinbarung hat sie dem Grossen Rat nicht erneut zur Genehmigung zu unterbreiten.

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