142.211
CH-AI
Art. 7 Standeskommissionsbeschluss über die Betreuung schutzsuchender Ausländer in ausserordentlichen Lagen - Verkehr mit dem Büro
Art. 7 Standeskommissionsbeschluss über die Betreuung schutzsuchender Ausländer in ausserordentlichen Lagen · Verkehr mit dem Büro
1. Verbindungsorgan zum Bund ist das Gesundheits- und Sozialdepartement.