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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Betreuung schutzsuchender Ausländer in ausserordentlichen Lagen - Arbeitsgruppe Flüchtlinge

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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Betreuung schutzsuchender Ausländer in ausserordentlichen Lagen · Arbeitsgruppe Flüchtlinge

1. Ist die ausserordentliche Lage festgestellt, obliegt das weitere Vorgehen im Rahmen des Grundkonzeptes der Arbeitsgruppe Flüchtlinge Appenzell I. Rh.

2. Die Standeskommission wählt die Mitglieder der Arbeitsgruppe Flüchtlinge welche vom Gesundheits- und Sozialdepartement geleitet wird.

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