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141.010 VLG CH-AI

Art. 9 Verordnung über das Landrecht und das Gemeindebürgerrecht (VLG) - Personen unter umfassender Beistandschaft

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Art. 9 VLG · Personen unter umfassender Beistandschaft

1. Bei Personen unter umfassender Beistandschaft ist das Gesuch um selbstständige Einbürgerung durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen.

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