141.000
CH-AI
Art. 3 Landsgemeindebeschluss über die Erteilung des Bürgerrechtes
Art. 3 Landsgemeindebeschluss über die Erteilung des Bürgerrechtes
1. Dieser Beschluss tritt nach seiner Annahme durch die Landsgemeinde auf den 1. Januar 1973 in Kraft.